Die richtige Lagerung von Gasflaschen und ihr Transport

Gasflaschen und Gasflaschenbündel für technische Gase stehen meist unter einem Druck von 200 bis 300 bar. Bei unsachgemäßer Handhabung stellen sie dabei eine große Gefahrenquelle dar. Um das Risiko zu minimieren, sind einige Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. Diese betreffen sowohl die Lagerung als auch den Transport und die Verwendung von Gasflaschen und Gasflaschenbündeln. Gasido.de informiert, wie Betreiber für einen sicheren Umgang sorgen und das Unfallrisiko auf ein Minimum reduzieren.

Die Themen im Überblick

Die richtige Lagerung von Gasflaschen

Gasflaschen und Gasflaschenbündel sind vor allem im gewerblichen Bereich meist auf Vorrat vorhanden. Umso wichtiger ist es, im Freien wie auch in geschlossenen Räumen für eine sichere Lagerung zu sorgen. Grundsätzlich sind die Druckgasflaschen dabei vor äußeren Einflüssen zu bewahren. Im Speziellen betrifft das:

  • starke Erwärmung
  • offenes Feuer
  • gefährliche Korrosion
  • mechanische Beschädigung
  • Zugriff durch unbefugte

Während die starke Hitzeeinwirkung durch Wärmequellen und offenes Feuer zu einem übermäßigen Druckanstieg führen kann, nimmt die Stabilität der Behälterwandungen durch Korrosion und mechanische Einwirkungen ab. Außerdem kann es bei unsachgemäßer Lagerung von Druckgasflaschen und Flaschenbündeln zu Schäden am Ventil und damit zum unkontrollierten Austreten technischer Gase kommen.

gasflaschenbuendel

Vorschriften zur Lagerung von Gasflaschen und Gasflaschenbündeln

Um die gefahrlose Lagerung von Gasflaschen sicherstellen zu können, haben verschiedenste Institutionen Arbeitsblätter, Richtlinien und Vorschriften erarbeitet. In der Regel handelt es sich dabei um Verbände wie den Industriegasverband e.V. (IGV) oder Organisationen wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). Zusammengefasst sind die wichtigsten Anforderungen dabei in der TRGS 510 – den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Das Papier gilt für die Lagerung von Gasflaschen mit einem Nennvolumen von über 2,5 Litern beziehungsweise einer Masse von mehr als 20 Kilogramm Gas. Die folgende Übersicht zeigt Quellen, die weitere Informationen zur sicheren Lagerung von Gasflaschen und Gasflaschenbündeln bereitstellen:

  • Allgemeine Informationen zur Handhabung von Druckgasflaschen des IGV
  • Weitere Informationen vom VBG
  • Weitere Informationen zur Lagerung von technischen Gasen unter Druck von BGBau

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Allgemeingültige Anforderungen an die Gasflaschenlagerung

Geht es um die Lagerung von Gasflaschen und Gasflaschenbündeln, dürfen sich in unmittelbarer Nähe keine brennbaren Stoffe (Holz, Papier, Stroh, Reifen, brennbare Flüssigkeiten) befinden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Behälter keine Verkehrs- oder Fluchtwege verstellen. Sie sind in der Regel stehend zu lagern (betrifft vor allem Flüssiggasflaschen) und in jedem Fall vor dem Herunterfallen oder Umkippen zu schützen. Letzteres lässt sich zum Beispiel mit Bügeln oder Ketten realisieren. Kommen abschließbare Gasflaschenschränke zum Einsatz, schützen diese zudem vor dem Zugriff durch Unbefugte.

Übrigens: Sind Gasflaschen bereits durch ihre Bauart (zum Beispiel Propanflaschen) oder durch die Art und Weise der Lagerung (zum Beispiel auf Gasflaschenpaletten oder in größeren Gruppen von Gasflaschenbündeln) ausreichend gesichert, müssen Betreiber keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Lagerung von Gasflaschen in geschlossenen Räumen

Die Gasflaschen-Lagerung in geschlossenen Räumen ist nur dann erlaubt, wenn diese aus feuerhemmenden Bauteilen bestehen und keinen anderen Zwecken dienen. Außerdem müssen die Lagerräume ausreichend belüftet sein. Genügt die natürliche Lüftung (zum Beispiel Fensterlüftung) nicht, müssen Betreiber den erforderlichen Luftwechsel mit einer technischen Lüftung sicherstellen. Untersagt ist die Lagerung von Gasflaschen in unterirdischen Räumen, Treppen, Gängen, Fluren sowie Garagen. Hier können im Rahmen nationaler Vorschriften jedoch Ausnahmen bestehen.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass zwischen Gasflaschen mit brennbaren und brandfördernden Gasen (zum Beispiel Acetylen oder Sauerstoff) ein Mindestabstand von zwei Metern gilt. In den Zwischenräumen dürfen jedoch Gasflaschen mit inerten Gasen (zum Beispiel Stickstoff oder Argon) lagern.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Anforderungen zusammen:

  • Räume dürfen nur der Gasflaschenlagerung dienen
  • Umschließungsflächen müssen feuerhemmend sein
  • ausreichende Belüftung der Lagerräume ist Pflicht
  • Treppen, Gänge, Flure sowie Garagen sind untersagt
  • in Räumen unter der Erdgleiche ist die Lagerung verboten
  • 2 Meter Abstand zwischen brennbaren und brandfördernden Gasen
  • kein Mindestabstand für inerte Gase (auch nicht zu brennbaren)

Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Druckgasflaschen in geschlossenen Räumen finden Interessierte unter anderem bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGBau).

Lagerung von Gasflaschen im Freien

Geht es um die Lagerung von Gasflaschen und Gasflaschenbündeln im Freien, sind die Sicherheitsanforderungen etwas lockerer. Besonders wichtig ist dabei jedoch ein Mindestabstand von fünf Metern zu potenziellen Gefahrenquellen. Das können zum Beispiel Feuer oder Fahrzeuge sein. Vor Letzteren schützt außerdem ein massiver Anfahrschutz vor dem Gasflaschenlager. Ferner ist das Umfüllen von Gasen unter Druck im Gasflaschen-Depot untersagt. Für gefährliche Situationen müssen sich außerdem ein geeigneter Feuerlöscher und ein Notfalltelefon in der Nähe befinden. Da Druckgasflaschen mit einem Vielfachen ihres Auslegungsdrucks geprüft werden, ist ein besonderer Schutz gegen Sonneneinstrahlung nicht notwendig.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Anforderungen zusammen:

  • Mindestabstand von 5 Metern zu Gefahrenquellen
  • Anfahrschutz vor der Lagerstätte der Gasflaschen
  • Umfüllen von Druckgasen im Lager ist verboten
  • Feuerlöscher und Notfalltelefone in der Nähe
  • besonderer Sonnenschutz ist nicht erforderlich

Weitere Informationen zur Lagerung von Druckgasbehältern im Freien gibt unter anderem der Industriegasverband (IGV).

  • Informationen zum Schutz von Brandlasten für Behälter zur Lagerung von Gasen im Freien des IGV
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Anforderungen an den Transport von Gasflaschen

Auch der unsachgemäße Gasflaschen-Transport birgt einige Gefahren. Riskant ist es dabei zum Beispiel immer dann, wenn die Druckgasflaschen umkippen, umherrollen oder zusammenstoßen. Denn dabei könnten Ventile oder Behälterwandungen zu Schaden kommen. Die Gase könnten unkontrolliert austreten und schwere Schäden anrichten. Um das zu verhindern, sind einige grundlegende Anforderungen einzuhalten:

  • Verschließen und sichern der Gasflaschenventile
  • Schutz der Ventile hat oberste Priorität (Kappe)
  • Umfallen oder Zusammenstoßen ist zu verhindern
  • Gasflaschentransport ohne Verbindung zu Geräten
  • Verbot von Rauchen, offenem Feuer in der Nähe
  • Vermeiden sehr hoher Temperaturen im Auto
  • Belüftung beim Gasflaschentransport in Fahrzeugen

Die aufgeführten Anforderungen gelten sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Sie schließen die größten Gefahren aus und ermöglichen einen sicheren Gasflaschentransport. Vor allem dann, wenn es um den betrieblichen Umgang mit Gasflaschen und Gasflaschenbündeln geht, sind allerdings weitere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen im Betrieb

Über kurze Entfernungen ist der Transport von Gasflaschen in der Gasflaschenpalette mittels Gabelstapler oder Gabelhubwagen möglich. Sind die Paletten für den Kranbetrieb ausgelegt, gibt es auch dagegen keine Einwände. Wichtig ist in diesem Fall jedoch, dass Schutzkappen, Schutzkörbe oder Gasflaschenventile als Anschlagpunkte ungeeignet sind. Mit einem entsprechenden Schutz gegen Umkippen oder Umherrollen ist auch der Transport in Fahrzeugen erlaubt. In jedem Fall sollten Betreiber nach dem Gebrauch und vor dem Transport der Gasflaschen darauf achten, dass das Gasflaschenventil geschlossen und die Sicherheitskappe fest verschraubt ist.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Anforderungen zusammen:

  • Transport von Gasflaschenpaletten mit Gabelstapler oder Gabelhubwagen
  • Kranbetrieb mit Gasflaschenpaletten bei entsprechender Eignung erlaubt
  • Schutzkappen, Schutzkörbe oder Ventile sind als Anschlagpunkte ungeeignet
  • Transport mit Fahrzeugen erfordert Schutz vor Umkippen und Umherrollen
  • Transport mit geeigneten Gasflaschenkarren ist erlaubt und sicher
  • Prüfen der Gasflaschenventile und der Schutzkappen vor jedem Transport

Gasflaschentransport über kurze Distanzen von Hand

Bei kurzen Entfernungen dürfen Betreiber die Druckgasflaschen auch von Hand transportieren. Während das im besten Falle zu zweit erfolgt, sind auch hier einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Schutzkappe vor allem bei schweren Behältern zum Anheben ungeeignet ist. Diese sollten Nutzer am besten über den Flaschenboden rollen. Dabei führt eine Hand die Gasflasche an der Schutzkappe, während die andere Hand den Behälter am Flaschenmantel vorantreibt. Kleinere Gasflaschen dürfen so getragen werden, dass sie nicht herunterfallen. Ohne Ventilkappe ist dabei besondere Vorsicht geboten. Wir empfehlen den Transport in einem entsprechenden Tragebehälter.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Anforderungen zusammen:

  • Transport von Hand ist auf kurzen Distanzen erlaubt
  • Schutzkappe ist nicht zum Anheben und Tragen geeignet
  • große Gasflaschen über den Flaschenboden rollen
  • vorsichtiges Tragen kleiner Gasflaschen ist möglich
  • Ventile ohne Kappe sind besonders zu schützen
  • geeignete Tragebehälter sind zu empfehlen

Gefahrgutbeauftragte: Externe Gefahrgutbeauftragter oder geschulte Mitarbeiter

  • Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass viele Betriebe einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen. Betroffen sind dabei Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind. Die speziell geschulten Experten können eigene Mitarbeiter oder externe Gefahrgutbeauftragte sein. Sie kümmern sich um die Aufgaben nach ADR/RID/ADN, erstellen einen Jahresbericht, Unfallberichte und stellen sicher, dass entsprechende Mitarbeiter regelmäßig eine Schulung erhalten. Zusammengefasst sorgen die Experten für einen sicheren Umgang mit Gefahrgütern und helfen somit, Unfälle zu vermeiden.
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Der richtige Umgang mit Gasflaschenbündeln

Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten auch bei Gasflaschenbündeln. Bevor Betreiber diese transportieren, müssen sie unbedingt den Entnahmeschlauch vom Bündel lösen. Anschließend lassen sich die Druckgasflaschen am besten mit einem Gabelstapler zur nächsten Stelle bringen.

Geht es um den Transport mit einem Kran, ist eine viersträngige Anschlagkette erforderlich. Diese hängen Betreiber in die vier Kranösen des Bündels ein. Alternativ kommt auch eine Lasttraverse infrage, welche in zwei diagonale Kranösen einzuhängen ist.

Aus Gasflaschenbündeln wird das Gas üblicherweise über einen Hochdruckschlauch entnommen. Dieser ist mit einem Handanschluss am Bündel befestigt. Der Handanschluss darf nur mit der Hand angezogen werden – der Einsatz von Werkzeugen ist nicht sicher. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Betreiber das Ventil des Gasflaschenbündels erst öffnen dürfen, nachdem der Entnahmeschlauch sicher an beiden Enden angeschlossen ist.

Handelt es sich um ein Bündel mit einem Fülldruck von 300 bar, kann dieses zwei Entnahmeventile besitzen: eines für 300 bar, das andere für einen Entnahmedruck von maximal 100 bar. Beide Ventile sind unterschiedlich gestaltet, wodurch erreicht werden soll, dass jede Entnahmeeinrichtung an das richtige Gasentnahmeventil angeschlossen wird, d.h entsprechend ihrer Druckfestigkeit.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Anforderungen zusammen:

  • vor dem Transport der Gasflaschenbündel den Entnahmeschlauch abnehmen
  • Transport der Bündel mit Gabelstapler oder Kran ist möglich
  • viersträngige Anschlagkette oder Lasttraverse für den Kraneinsatz
  • Hochdruckschläuche nur von Hand und ohne Werkzeug anschließen
  • Ventil erst nach beidseitigem Anschluss des Schlauchs öffnen
  • Achtung: Zwei Entnahmeventile (300 bar und max. 100 bar)

Eine Checkliste zur Gefahrenermittlung und Maßnahmenplanung bei der Nutzung von Gasflaschen bietet die Firma SUVA.

Sicherer Umgang mit Gasflaschen im Betrieb

Grundsätzlich sollten Nutzer vor dem Einsatz einer Gasflasche sicherstellen, dass ihnen auch das richtige Gas zur Verfügung steht. Während sich das zwar an der Farbe der Gasbehälter erkennen lässt, gibt letztlich nur der Gefahrgutaufkleber sichere Hinweise. Druckgasflaschen, die keinen guten Eindruck machen oder mechanisch beschädigt sind, sollten nicht in Betrieb genommen werden. Sicherer ist es, diese Behälter beim Gasanbieter zu reklamieren.

Verwendung von Druckgasflaschen: Das ist zu beachten

Sind die Behälter augenscheinlich in gutem Zustand, können Betreiber die Flaschen in Betrieb nehmen. Um Unfälle oder brenzlige Situationen vermeiden zu können, sind dabei jedoch einige Punkte zu beachten. Zunächst ist es wichtig, die Druckgasflaschen gegen Umfallen zu sichern. Anschließend können Nutzer die Ventilkappe von Hand abschrauben und die benötigte Armatur/Entnahmeeinrichtung anschließen. Auf die Druckprüfung durch das kurzzeitige Öffnen des Ventils ist dabei zu verzichten, da Druckstöße die Flaschen zum Umkippen bringen können.

Wichtig: Alle angeschlossenen Armaturen, Einrichtungen und Schläuche müssen für den entsprechenden Betriebsdruck geeignet sein. Letzterer ist vor der Verwendung am Druckminderer einzustellen. Sind zwischen Flaschenventil und Druckminderer keine Undichtigkeiten zu erkennen, kann die Arbeit beginnen. In längeren Pausen ist es dann sicherer, das Ventil von Hand zu verschließen.

Nach dem Abschluss aller Arbeiten drehen Nutzer das Ventil von Hand ab. Anschließend können Sie die angeschlossenen Armaturen oder Einrichtungen entfernen, die Verschlussmutter aufschrauben und die Schutzkappe anbringen.

Übrigens: Damit keine Fremdstoffe in die Gasflasche eindringen, sollte immer ein Rest Gas übrig bleiben.

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Besonderheiten bei der Verwendung verschiedener Gase

Worauf Nutzer im Umgang mit Gasflaschen oder Gasflaschenbündeln achten müssen, hängt nicht zuletzt auch von der darin befindlichen Gasart ab. So ist es ein großer Unterschied, ob sich druckverflüssigte Gase, Formiergase oder andere Gasarten in den Behältern befinden.

Flüssiggas: Umgang mit druckverflüssigten Gasen

Druckverflüssigte Gase wie Butan oder Propan wechseln bereits unter geringem Druck ihren Aggregatzustand. Abhängig davon, ob die Stoffe flüssig oder gasförmig zum Einsatz kommen sollen, sind dabei unterschiedliche Gasflaschen erforderlich. Die gasförmige Entnahme ist mit konventionellen Behältern möglich, wenn diese stehen. Für die flüssige Entnahme sind hingegen spezielle Flaschen mit Tauchrohr erforderlich – auf einen Druckminderer ist in diesem Fall zu verzichten. Erkennen lässt sich das zum Beispiel an der Aufschrift.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Entnahme aus der Gasphase Wärme verbraucht. Strömt zu viel Gas in kurzer Zeit aus, kann es dabei zum Vereisen der Gasflasche und zum Verschluss des Ventils kommen. Um das Problem zu umgehen, lassen sich mehrere Behälter parallel an ein Verbrauchsgerät anschließen. Eine bereits vereiste Flasche können Betreiber hingegen in einem Wasserbad auftauen.

Achtung: Abhängig von der Gasflaschengröße befindet sich die Anschlussdichtung entweder im Ventil oder am Druckminderer. Bei einer falschen Kombination lässt sich keine dichte Verbindung herstellen und Flüssiggas tritt nach dem Öffnen des Ventils aus. Um das zu verhindern, benötigen Großflaschen einen Druckminderer mit Dichtung.

Formiergas: Umgang mit Gemischen aus Wasserstoff, Stickstoff oder Argon

Befinden sich Schutzgase aus Wasserstoff und Stickstoff oder Argon (sogenannte Formiergase) in der Druckgasflasche, ist der Blick auf den Gefahrgutaufkleber besonders wichtig. Denn die Ventilanschlüsse unterscheiden sich nicht von denen der Wasserstoffflaschen. Abhängig vom Wasserstoffgehalt kann Formiergas aber auch nicht brennbar sein. Beachten sollten Nutzer außerdem den Flaschendruck. Die Informationen sind auf der Gasflaschenschulter zu erkennen und helfen, die passenden Anschlussarmaturen und Geräte auszuwählen.

Stickstoff- und Sauerstoffflaschen: Verwechslungsgefahr am Ventilanschluss

Da sich die Ventile von Sauerstoff- und Stickstoffflaschen sehr ähnlich sind, kann es in der Praxis schnell zur Verwechslung kommen. Das Problem dabei ist, dass der Ventilanschluss von Sauerstoffflaschen etwas größer ist. Schließen Nutzer eine Entnahmeeinrichtung für Sauerstoff an eine Stickstoffflasche an, ist eine dichte Verbindung nicht möglich. Beim Öffnen des Ventils kann die Armatur dann mit großer Wucht abreißen und eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Ausbrandgefahr bei der Verwendung von Sauerstoffflaschen vermeiden

Strömt Sauerstoff mit hohem Druck in eine Zone geringeren Drucks, kann es zur spontanen Entzündung (dem sogenannten Sauerstoffausbrand) kommen. Da dabei sogar Stoffe brennen, die bei Anwesenheit von Raumluft eigentlich nicht brennbar sind, ist diese Situation besonders gefährlich. Um dem Sauerstoffausbrand vorzubeugen, sind daher folgende Punkte zu beachten:

  • Fette, Öle oder andere leicht brennbares Stoffe sollten nicht vorhanden sein.
  • Druckminderer, Gasschlauch und Dichtungen müssen ausbrandsicher sein.
  • Bei der Inbetriebnahme ist der Druck am Druckminderer auf ein Minimum zu reduzieren und dann allmählich zu steigern.
  • Um Druckstöße zu vermeiden, sind Sauerstoffventile immer langsam zu öffnen.

Gas tritt aus: Was ist im Ernstfall zu unternehmen?

Auch bei einem besonders sorgsamen Umgang mit Gasflaschen oder Gasflaschenbündeln kann es passieren, dass Anschlüsse undicht werden und Gas austritt. Ist das der Fall, sollten Betreiber schnell und richtig handeln. Falsch ist es, Schraubverbindungen mit Werkzeugen nachzuziehen. Denn das könnte zum Materialbruch und zu schweren Schäden führen. Besser ist es, die betroffenen Gasflaschen oder Gasflaschenbündel ins Freie zu bringen, wo sie sich gefahrlos entleeren können. Ist das nicht möglich, müssen Nutzer dem Raum belüften, verlassen und abschließen. Zeigt eine Konzentrationsmessung, dass die Gefahr vorüber ist, lassen sich die Räume wieder betreten. Kommt es zur Flammbildung, so ist diese nur bei Druckbehältern im Freien zu löschen. In geschlossenen Räumen erlischt die Flamme mit der Zeit durch Gasmangel. Hier könnte das Löschmittel zu einer folgenschweren Explosion führen.

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Author: Marc Bode

Marc Bode

Marc ist Geschäftsführer bei Gasido. Er arbeitet seit 2009 in der Energiebranche und hat seine Ausbildung bei einem Flüssiggasanbieter gemacht. Seitdem war der Gas-Experte in vielen verschiedenen Funktionen tätig. Gasido.de wurde im Jahr 2017 gegründet und ist seit Anfang 2020 Teil seiner Unternehmungen.