Vorschriften, Richtlinien und Genehmigungen für technische Gase & Industriegase

Um Risiken und Gefahren im Umgang mit technischen Gasen auf ein Minimum zu reduzieren, sind einige Punkte zu beachten. Vorschriften, Richtlinien und Genehmigungen gelten dabei sowohl für Gasflaschen und Gasflaschenbündel als auch für Tanks unterschiedlicher Größen. Sie enthalten Anforderungen an die Aufstellung sowie Sicherung der Anlagen und sind in jedem Fall zu beachten. Gasido.de fasst die wichtigsten Vorschriften für technische Gase sowie Industriegase zusammen und zeigt, wie sich ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten lässt.

Vorschriften für die Lagerung technischer Gase und die Aufstellung von Tanks für technische Gase

Die Themen im Überblick

Diese Risiken erfordern Vorschriften für technische Gase

Argon, Acetylen, Sauerstoff: Das sind nur drei Beispiele für technische Gase und Industriegase mit hoher Nachfrage. Es sind aber auch drei Beispiele für Industriegase, von denen bei falscher Verwendung und Lagerung hohe Risiken ausgehen. Handelt es sich um Gase unter Druck, könnte sich dieser bei einem Schaden in kurzer Zeit abbauen. Passiert das beim Umfallen oder Anfahren, sind schwerwiegende Explosionen die Folge. Welche Risiken außerdem bestehen, zeigt die folgende Übersicht:

  • Explosionsgefahr: Entlädt sich der Druck von Gasen in Flaschen, Bündeln oder anderen Behältern schlagartig, kommt es zu schwerwiegenden Explosion.
  • Erstickungsgefahr: Treten schwere Gase aus, verdrängen sie Sauerstoff aus der Atmosphäre. Das kann schon nach kurzer Zeit zum Ersticken führen.
  • Brandgefahr: Brandfördernde und brennbare Gase erhöhen die Feuergefahr erheblich, wenn sie unkontrolliert austreten. Sie können Brände verursachen oder bestehende Feuer verstärken.
  • Vergiftungsgefahr: Einige Gase sind giftig, sodass beim Einatmen Gefahren für die Gesundheit bestehen. Abhängig von der Gasart und der Konzentration kann es zu chronischen und lebensgefährdenden Beeinträchtigungen kommen.
  • Gefahr der Kälteverbrennung: Tiefkalt verflüssigte Industriegase haben eine Temperatur von – 100 Grad Celsius und darunter. Kommt es zum Kontakt mit der Haut, sind sofortige Kälteverbrennungen die Folge.

Häufig treten in der Praxis mehrere Gefahren auf einmal auf. Stehen Brenngase unter Druck, kommt es nicht nur zur Explosion, sondern auch zum Auslösen oder wesentlichen Verstärken von Bränden.

Allgemeine Anforderungen im Umgang mit Industriegasen

Um all die aufgeführten Risiken auf ein Minimum zu reduzieren und die Gefahren für Anlagen und Arbeiter gering zu halten, gibt es heute zahlreiche Vorschriften und Richtlinien für technische Gase. Diese basieren auf allgemeinen Anforderungen, die wir im Folgenden zusammenfassen:

  • Sorgsamer Umgang: Wer mit Gasflaschen, Gasflaschenbündeln oder Gastanks für Industriegase arbeitet, sollte wissen, was er tut und dazu in der Lage sein, die wichtigsten Vorschriften zu verstehen und zu beachten.
  • Schutz vor Unbefugten: Wer die erste Anforderung nicht erfüllt oder nicht entsprechend unterwiesen wurde, darf sich Gasflaschen, Gasflaschenbündeln oder Gastanks nicht nähern können. Eine entsprechende Zugriffskontrolle ist vorzusehen.
  • Fachgerechte Aufstellung: Bei der Aufstellung von Gasbehältern ist auf einen sicheren Stand zu achten. Das setzt fachgerecht ausgeführte Fundamente voraus.
  • Mechanischer Schutz: Schäden an Behältern entstehen durch Umfallen, Umherrollen oder Anfahren mit Staplern, Pkws sowie Lkws. Um das zu verhindern, sind Gasflaschen richtig zu sichern. Für den Transport großer Behälter sind Gasflaschenwagen zu verwenden und Tanks sowie Gasflaschenbündel sind mit einem Anfahrschutz zu versehen.
  • Schutz vor großer Hitze: Hitze sorgt für steigenden Druck und dafür, dass sich unbemerkt austretende Gase entzünden. Bei der Aufstellung von Flaschen, Bündeln und Tanks ist daher ein entsprechender Mindestabstand zu Wärmequellen vorzusehen. Gleiches gilt für die Nähe zu Brandlasten, wenn es sich um brennbare Gase handelt.
  • Schutz vor Korrosion: Vor allem ortsbewegliche Behälter sind anfällig für korrosionsbedingte Schäden. Um diese zu verhindern, ist ein entsprechender Feuchteschutz beim Lagern von Gasflaschen und Gaskartuschen vorzusehen.
  • Schutz durch Kleidung: Kann es im Umgang mit Industriegasen zu Verätzungen, Wärme- oder Kälteverbrennungen kommen, ist Schutzkleidung zu tragen. Brillen, Handschuhe und Kittel schützen genau wie lange Kleidung vor dem direkten Kontakt.
  • Schutz durch Wartung: Gasflaschen, Gasflaschenbündel, Gastanks und Verteilanlagen (Rohre, Armaturen etc.) müssen immer intakt sein. Aus diesem Grund sind in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Prüfarbeiten durchzuführen.

Die wichtigsten Vorschriften und Richtlinien im Überblick

Um das Einhalten der grundlegenden Anforderungen in der Praxis zu gewährleisten, haben Gesetzgeber, Verbände und Vereine Vorschriften und Richtlinie für technische Gase erlassen. In der folgenden Tabelle fassen wir die wichtigsten zusammen.

Vorschriften und Richtlinien für technische Gase und IndustriegaseTitel der jeweiligen Ausgabe
4. BImSchVVierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
12. BImSchVZwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Störfall-Verordnung
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)Verordnung über Arbeitsstätten
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
EG-Richtlinie 1999/36/EGEG Richtlinie für Transportable Druckgeräte, 99/36/EG (TPED)
Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffVO)Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Gefahrgutverordnung Straße (GGVS/ADR)Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
IGV-PapiereHinweise vom Industriegaseverband
TA-LärmTechnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
TRGS 407Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
TRGS 510Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRB 600Technische Regeln Druckbehälter Aufstellung der Druckbehälter
TRB 610Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter – Aufstellung von Druckbehältern zum Lagern von Gasen (TRB 610)
TRBS 314x (in Arbeit)Technische Regeln für Betriebssicherheit – Stationäre Anlagen für Gase
TRBS 3146/TRGS 746Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe – Ortsfeste Druckanlagen für Gase
TRBS 1111Gefährdungsbeurteilung
TRBS 1201TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1203Zur Prüfung befähigte Personen
TRBS 2131Elektrische Gefährdungen
TRBS 2152Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regel 100-500)Betreiben von Arbeitsmitteln
Tabelle: Auszug ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

In den folgenden Abschnitten zeigen wir auf, wann die Vorschriften für technische Gase und Industriegase zum Einsatz kommen. Wir erklären, welche Anforderungen im Einzelnen bestehen und was bei der Aufstellung und der Verwendung von Gasflaschen, Gasflaschenbündeln sowie Gastanks zu beachten ist.

Technische Anforderungen zum Lagern von Gasflaschen

Bei Gasflaschen handelt es sich um ortsbewegliche Behälter für technische Gase und Industriegase. Wer diese gewerblich verwenden und lagern möchte, muss sich daher an die TRGS 510 halten. Die technische Regel wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben und betrifft:

  • die Lagerung von Gasflaschen (Ein- und Auslagern)
  • das Transportieren innerhalb eines Lagers
  • das Beseitigen eventuell freigesetzter Gase

Die Vorschriften gelten bei der gewerblichen Lagerung von mehr als einer Gasflasche oder dann, wenn eine Gasflasche mehr als 50 kg fasst. Sie fordern autorisiertes Fachpersonal und untersagen es, Gasflaschen in den Lagern selbst zu befüllen oder instand zu setzen. Grundsätzlich sind außerdem folgende Anforderungen zu beachten:

  • Anlegen eines Gefahrstoffverzeichnis für gelagerte Gase
  • eindeutige Kennzeichnung der eingelagerten Gasflaschen
  • Schutz vor hohen Temperaturen (> 65 °C) Feuer und Brand
  • Schutz vor Feuchtigkeit und Korrosion (auch chemisch)
  • Gasflaschen-Lagerung im Stehen mit einem Umfallschutz
  • Schutz der Ventile mit Ventilkappen vor schweren Schäden
  • Sicherstellen einer konstanten maschinellen Belüftung

Für konkrete Anforderungen an die Lagerung technischer Gase und Industriegase ist zwischen Innen- und Außenbereichen zu unterscheiden.

Übrigens: Die TRGS 510 wurde zuletzt 2021 aktualisiert und ist hier zum Download erhältlich: TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.

Vorschriften der TRGS 510: Gasflaschen lagern im Innenbereich

Durch die eingangs aufgeführten Risiken sind bei der Gasflaschen-Lagerung in Innenräumen einige Punkte zu beachten. Untersagt ist diese grundsätzlich, wenn es sich Pausenräume, Sanitärräume oder wichtige Rettungswege handelt. Wichtig sind zudem spezielle Gasflaschenschränke mit Belüftungsfunktion. Diese erfüllen die Vorgaben der DIN EN 14470-2 und sind für die Lagerung von Gasflaschen in Arbeitsräumen vorgesehen. In anderen Bereichen lassen sich die ortsbeweglichen Behälter auch in Gasflaschencontainern und -depots unterbringen. Voraussetzung ist eine entsprechende Belüftungsfunktion sowie die Zulassung nach TRGS 510. Außerdem dürfen Schränke, Container oder Depots für Gasflaschen nicht in der Nähe von Kanälen, Abflüssen oder Kellertreppen stehen.

Übrigens:

Ein Gasflaschendepot ist eine spezielle Lagereinrichtung für Innenräume, das sowohl Feuer- als auch Explosionsschutz bietet. Dazu Zählen zum Beispiel Gasflaschenschränke für bis zu 104 Gasflaschen.

Vorschriften betreffen darüber hinaus auch eigens eingerichtete Depots und Lagerräume. Hier geht es vor allem um den Brandschutz, wobei alle umschließenden Hüllflächen (Wände, Decken, Böden etc.) mindestens feuerhemmend (F30) sein müssen. Grenzen Räume mit Explosions- oder Brandgefahr an das Gasflaschenlager ist Feuerbeständigkeit (F90) Pflicht. Für die Bodenbeläge sind schwerentflammbare Materialien zu wählen und die gesamte Dachkonstruktion muss Flugfeuer und strahlende Wärme aushalten.

Sonderfall unterirdische Lagerung: Da schwere Gase aus Räumen unter der Erdgleiche nicht entweichen können, ist die unterirdische Lagerung von Gasflaschen untersagt. Eine Ausnahme gibt es für bis zu 50 Gasflaschen in Räumen mit technischer Belüftung (n ≥ 2 1/h) und Gaswarnmelder, der auch beim Ausfall der Lüftung Alarm schlägt.

Im Außenbereich Gasflaschen lagern: Beachten Sie diese Regeln

Bei der Lagerung von Gasflaschen im Außenbereich kommt es vor allem auf den richtigen Standort an. Dieser ist so zu wählen, dass mechanische Gefahren genau wie die Auswirkungen eines Unfalls möglichst minimal sind. Im Detail schreibt die TRGS 510 einen Mindestabstand von fünf Metern vor. Dieser gilt zu Brandlasten sowie Gebäuden und Grundstücken, von denen eine Feuergefahr ausgeht. Behälter für brennbare Gase sind außerdem mindestens einen Meter entfernt von Kanälen, Zündquellen oder Kellerzugängen aufzustellen. Um die Vorschriften für technische Gase und Industriegase in jedem Fall einhalten zu können, muss sich der genannte Schutzbereich komplett auf dem eigenen Grundstück befinden.

Im Falle einer Undichtigkeit kommt es auf eine gute Belüftung an, um ausgetretene Gase sicher abströmen zu lassen. Die TRGS 510 verpflichtet Betreiber von Gasflaschenlagern außerdem dazu, einen Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Feuerlöscher) anzubringen. Wichtig sind darüber hinaus auch Schlösser oder andere Einrichtungen zum Schutz vor Unbefugten.

Geringere Anforderungen bei Kleinmengen bis zu 1.500 Kilogramm

Wer weniger als 1.500 Kilogramm Gas in Flaschen auf der eigenen Anlage lagert, profitiert von Erleichterungen. Denn dann gelten lediglich die oben aufgeführten allgemeinen Anforderungen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings die individuelle Mengenbegrenzung einzelner Gase. Diese kann das Bevorraten größerer Mengen untersagen – zumindest ohne entsprechende Vorkehrungen.

Nach TRGS 510 lassen ich nicht alle Gase gemeinsam bevorraten

Für die Lagerung toxischer Stoffe sind zudem Gaswarnmelder vorzusehen. Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle Gase ohne Weiteres zusammen gelagert werden dürfen. Welche das sind, zeigt die Zusammenlagerungstabelle (Tabelle 12 TRGS 510) der TRGS 510.

Zusammenlagerungstabelle nach Lagergueter Lagerklassen der TRGS 510 Tabelle 12

Quelle: TRGS 510 – Tabelle 12

Was die einzelnen Lagerklassen (LGK) bedeuten, zeigt die folgende Tabelle.

LGKBedeutungLGKBedeutungLGKBedeutung
1Explosive Gefahrstoffe5.1 CAmmoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
2AGase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge)5.2Organische Peroxide und selbst zersetzliche Gefahrstoffe10Brennbare Flüssigkeiten die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
2BAerosolpackungen und Feuerzeuge6.1 ABrennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe11Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
3Entzündbare Flüssigkeiten6.1 BNicht brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2/ sehr giftige Gefahrstoffe12Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
4.1 ASonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe6.1 CBrennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe13Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
4.1 BEntzündbare feste Gefahrstoffe6.1 DNicht brennbare, akut toxische Kat. 3 / giftige oder chronisch wirkende Gefahrstoffe
4.2Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
4.3Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln7Radioaktive Stoffe
5.1 AStark oxidierende Gefahrstoffe8 ABrennbare ätzende Gefahrstoffe
5.1 BOxidierende Gefahrstoffe8 BNicht brennbare ätzende Gefahrstoffe

Vorgaben für die Aufstellung großer Gasflaschenbündel

Im Umgang mit Gasflaschenbündeln gelten die gleichen Vorschriften wie beim Lagern von Gasflaschen. Denn dabei handelt es sich in der Regel um Batterien aus bis zu zwölf Behältern in einem stabilen Gehäuse. Welche Anforderungen im Detail zu erfüllen sind, hängt dabei auch hier vom Lagerort ab. Dieser kann sich entweder in einem geschlossenen Raum oder im Freien befinden.

Gasflaschenbündel in Gebäuden lagern: Diese Vorschriften gelten

Im Inneren von Gebäuden dürfen Gasflaschenbündel nur lagern, wenn die Aufstellräume ausschließlich der Gasflaschenlagerung dienen. Sie müssen mindestens feuerhemmend (F30) ausgeführt sein und sind ausreichend zu belüften. In Räumen unter der Erdgleiche, in Fluren, Treppenhäusern oder Garagen ist die Aufstellung der Gasflaschenbündel hingegen untersagt. Geht es um die Anordnung der Behälter im Lagerraum, ist bei inerten Gasen wenig zu beachten. Zwischen Gasflaschen für brennbare und brandfördernde Gase ist ein Mindestabstand von zwei Metern Pflicht.

Vorschriften für die Lagerung von Gasflaschenbündeln im Freien

Da das Unfallrisiko im Freien geringer ist, fordert der Gesetzgeber gewerblichen Gasverbrauchern hier auch weniger ab. Voraussetzung ist dennoch ein Mindestabstand von fünf Metern zu Gefahren- und Brandquellen. Das Lager ist mit einem Anfahrschutz vor mechanischen Einwirkungen zu schützen und für den Notfall müssen Telefon und Feuerlöscher bereitstehen. Genau wie beim Gasflaschen Lagern ist das Umfüllen von Gasen in andere Behälter innerhalb des Lagers nicht gestattet.

Besondere Vorsicht beim Transport mit Gabelstaplern oder Kränen

Wer große Mengen Gas flexibel bevorraten und nutzen möchte, ist mit Gasflaschenbündeln im Vorteil. Denn anders als lose Gasflaschen lassen sich diese schneller und einfacher transportieren. Damit gefährliche Situationen auch hierbei ausbleiben, sind jedoch einige Punkte zu beachten.

Besonders wichtig: Vorsicht und ein gewissenhaftes Vorgehen. Die Anschlüsse sind vor dem Transport zu entfernen und Ventile dürfen erst nach beidseitigem Anschluss des Verbindungsschlauchs geöffnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass es Gasflaschenbündel mit 200 und 300 bar gibt. Letztere haben oft mehrere Ventile mit unterschiedlichen Druckwerten.

Für den Transport stehen in der Regel Staplerlaschen zur Verfügung. An Kräne lassen sich Gasflaschenbündel zudem mit einer viersträngigen Anschlusskette (in alle vier Ösen einzuhängen) oder einer Lasttraverse (in zwei gegenüberliegende Ösen einzuhängen) hängen.

Gastanks bis zu einer Größe von drei Tonnen aufstellen

Benötigen Betriebe kontinuierlich größere Mengen Gas, kommen Gastanks für technische Gase und Industriegase zum Einsatz. Diese fassen große Mengen des benötigten Rohstoffs und sind dadurch mit verschiedenen Vorteilen verbunden. So profitieren Kunden beispielsweise von einem einfacheren Handling und besseren Konditionen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass auch Vorschriften und Regeln existieren. Diese sollen Gefahren minimieren und zu einem sicheren Betrieb der Tankanlagen beitragen. Grundlage sind dabei die eingangs vorgestellten allgemeinen Anforderungen an den Umgang mit technischen Gasen und Industriegasen.

Aufstellung von Tankanlagen im Gebäude nur als Notlösung nutzen

Während Gasflaschen relativ häufig im Gebäude lagern, ist die Aufstellung von Tanks dort eher die Ausnahme. Grund dafür sind die hohen Risiken, die mit großen Mengen Gas im Gebäude einhergehen. Welche das sind, zeigt die TRBS 3146 / TRGS 746. Wir fassen die wichtigsten Maßnahmen zusammen:

  • Türen zu Nachbarräumen müssen selbstschließend sein
  • alle Bauteile der Räume müssen schwer entflammbar oder nicht brennbar sein
  • Umschließungsflächen sind feuerhemmend (F30) auszuführen; grenzen sie an Räume mit besonderer Brandgefahr ist Feuerbeständigkeit (F90) Pflicht
  • Trennungen zu Daueraufenthaltsräumen sind in der Regel gasdicht auszuführen
  • keine Aufstellung in Treppenhäusern, Fluren, Fluchtwegen oder Aufenthaltsräumen
  • keine Aufstellung in Räumen mit Kanälen, Schächten oder Kellerabgängen bei Gasen, die schwerer als Luft sind

Darüber hinaus fordert das IGV-Merkblatt „Aufstellung von ortsfesten Druckanlagen für Gase in Räumen oder/und unter Erdgleiche“ weitere Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören Anlagen zur Zwangsbelüftung, Gaswarnanlagen, reduzierte Füllstände und redundant ausgeführte Füllstandsanzeigen.

Wichtig zu wissen:

Welche Vorschriften und Regeln für technische Gase in geschlossenen Räumen oder unter der Erdgleiche gelten, hängt maßgeblich von der Art der Gase ab. So gibt es beispielsweise Ausnahmen für nicht brennbare oder brandfördernde Gase. Wir empfehlen daher, das Schutzkonzept mit einem Fachplaner individuell aufzustellen, um keine Risiken einzugehen.

Grundlegende Vorschriften und Anforderungen an Gastanks im Freien

Auf Grund der höheren Sicherheit sollten Anlagenbetreiber Gastanks für technische Gase, wenn möglich, im Freien aufstellen. Da auch hier Gas austreten kann, müssen die Anlagen ausreichend umlüftet sein. Es ist ein ausreichender Freiraum für Wartungs-, Prüf- sowie Reparaturarbeiten vorzusehen und es dürfen sich in der Regel keine Kanäle, Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsverschluss, Öffnungen zu tieferliegenden Räumen oder Luftansaugöffnungen im Umkreis von fünf Metern befinden. Gleiches gilt im Übrigen auch für Brandlasten und starke Wärme- oder Hitzequellen.

Während das Aufstellen von Gastanks in Durchgängen, Durchfahrten, Freitreppen oder im Bereich von Flucht- und Rettungswegen untersagt ist, fordern einschlägige Vorschriften das Anbringen eines Anfahrschutzes. Dieser soll verhindern, dass Fahrzeuge die Tankanlagen mechanisch beschädigen. Wichtig ist außerdem, dass der Boden unter lösbaren Anschlüssen von Tankanlagen für technische Gase, insbesondere für tiefkalt verflüssigte Gase, nicht brennbar ist. Anstelle von Asphalt kommt zum Beispiel Beton infrage, wenn dessen Oberfläche frei von Ölen, Fetten oder brennbaren Verunreinigungen ist.

Auf besondere Sorgfalt kommt es auch bei der Planung von Ausblasleitungen an. Diese sind so anzuordnen, dass sie Gase und kryogene Flüssigkeiten gefahrlos ableiten. Die Stoffe dürfen dabei nicht auf das Fundament oder Brandlasten treffen. Vorzusehen sind darüber hinaus Windrichtungsanzeiger, die im Störfall darauf schließen lassen, auf welchen Wegen sich ausgetretene Gase ausbreiten.

Fundamente und die richtige Befestigung von Tanks für Industriegase

Im Freien wirken ständig schwankende Lasten auf die Gasbehälter, die zum Beispiel von Wind, Schnee und Eis abhängen. Geht es um die sichere Aufstellung, sind diese unbedingt zu berücksichtigen. Nötig ist das bei der Planung des Fundaments, das statisch auf den Behälter abgestimmt sein muss. Genau wie dieses ist auch die Befestigung am Fundament durch einen Statiker zu prüfen, bevor Gastanks für technische Gase in Betrieb gehen können.

Geht es um die Statik des Fundaments und die Art der Befestigung, spielen auch selten auftretende Ereignisse eine wichtige Rolle. Beispiele dafür sind Hochwasser und Erdbeben, denen die Anlagen Stand halten müssen. Ob im jeweiligen Bereich Anforderungen bestehen, erfahren Anlagenbetreiber dabei von der unteren Wasserbehörde (Hochwasser) oder vom örtlichen Bauamt (Erdbeben).

Die wichtigsten Vorschriften zu Abstandsregeln gewerblicher Gastanks

Austretende Gase, übergreifende Feuer oder Lärm durch Pumpen und Armaturen: All das sind Faktoren, die sich auf die Positionierung von Gastanks auswirken. Abstandsregeln helfen dabei, hier kein Risiko einzugehen.

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Voraussetzungen zusammen:

  • Abstand zwischen Gastank und Grundstücksgrenze nach Baurecht wählen
  • fünf Meter Abstand zu Öffnungen im Boden (Kanäle, Keller, Lüftung etc.)
  • Sicherheitsabstand zu Daueraufenthaltsräumen oder organisatorische Schutzmaßnahmen (nicht öffenbare Fenster in gefährdeten Bereichen)
  • mindestens einen Meter umlaufender Raum für Wartung und Reparatur (0,5 Meter bei Behälterwandungen ohne Öffnung)
  • Sicherheitsabstand von drei Metern zu geringen Brandlasten und von fünf Metern zu normalen Brandlasten (durch Strahlungsschutzwand lässt sich der Abstandverringern)

Welche Abstände darüber hinaus zu berücksichtigen sind, hängt von der zu installierenden Anlage ab. Bei der Planung zu berücksichtigende Faktoren sind dabei unter anderem Tankgröße, Gasart und eventuell geltende Umweltschutzvorgaben in der Region.

Organisatorische Pflichten für den sicheren Betrieb von Tankanlagen

Neben den technischen Vorkehrungen sind auch organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Gasanlagen zu gewährleisten. Einen wichtigen Punkt stellt dabei die fachgerechte Kennzeichnung von Gasen und Gefahren dar.

Wichtig ist zudem die Unterweisung des Personals. Dabei geht es vor allem um die Eigenschaften und Gefahren der Gase – aber auch um die Bedienung, die richtige Schutzausrüstung und das Verhalten in Gefahrensituationen. Erforderlich sind in diesem Zusammenhang auch Gefährdungsbeurteilungen sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, aus denen hervorgeht, wer wann und wie reagiert.

Darüber hinaus sehen Vorschriften für technische Gase eine ausreichende Beleuchtung und bei Bedarf ein System zur Zutrittskontrolle vor. Letzteres soll sicherstellen, dass Unbefugte und nicht unterwiesene Personen nicht in unmittelbare Nähe des Gastanks kommen. Erreichen lässt sich das beispielsweise durch einen Zaun mit Vorhängeschloss.

Regelmäßig Kontrolle, Wartung und Prüfung der Industriegas-Tanks

Oft vernachlässigt, aber dennoch besonders wichtig: Die Kontrolle der Anlage. Hierbei geht es weniger um die technischen Funktionen, als um den Zustand der Umgebung. Ist der Aufstellplatz sauber oder haben Mitarbeiter Brandlasten abgestellt? Das sollten Betreiber regelmäßig kontrollieren (lassen).

Vorschrift ist darüber hinaus auch die technische Untersuchung im Rahmen verschiedener Wartungs- und Prüfpflichten. Wann diese anstehen und wer die Arbeiten durchführen darf, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. So zum Beispiel von der Gasart, der Tankgröße und der Region, in der die Anlage stehen soll.

Mindestanforderungen an große Tanks für Industriegase

Einen wesentlichen Einfluss auf die Vorschriften für Gastanks hat die Größe der Tankanlage. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Genehmigungen für die Aufstellung geht. Während Betreiber kleinerer Tanks (≤ 3 Tonnen) meist wenig zu beachten haben, dürfen sie Tankanlagen mit drei Tonnen oder mehr nicht ohne Weiteres aufstellen.

Erforderlich sind hier in der Regel:

  • Baugenehmigungen für das Bauwerk
  • Freigaben nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Erlaubnisse nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Genehmigungen nach Störfall-Verordnung
  • Genehmigungen nach Wasserhaushaltsgesetz
  • Freigaben nach lokalen Umweltschutzvorgaben

Wann welche Genehmigungen einzuholen sind, hängt vor allem von der Tankgröße ab. Baugenehmigung, Erlaubnis nach Betriebssicherheitsverordnung und BImSchG-Genehmigung (vereinfachte Verfahren) sind in der Regel immer nötig, wenn der Tank mehr als drei Tonnen Gas aufnimmt. Bei mehr als fünf Tonnen ist unter Umständen eine Genehmigung nach Störfall-Verordnung und bei über 30 Tonnen eine erweiterte BImSchG-Genehmigung (förmliches Verfahren) erforderlich.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema

Welche Risiken bestehen bei der Verwendung technischer Gase?

Abhängig von der Gasart ist die Verwendung mit verschiedenen Gefahren verbunden. So kann es zur Explosion, zu einem Brand, zum Ersticken, zur Vergiftung oder zu einer Kälteverbrennung kommen, wenn Gase unkontrolliert austreten oder Personen unachtsam mit diesen umgehen. Das zu verhindern ist die Aufgabe verschiedener Vorschriften, Richtlinien und Genehmigungen für technische Gase und Industriegase.

Wie lassen sich Risiken und Gefahren im Umgang mit Gasen senken?

Vorschriften, Richtlinien und Genehmigungen für technische Gase und Industriegase helfen, die Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren. Neben einem sorgsamen Umgang fordern sie dabei einen Schutz vor unbefugtem Zutritt. Sie setzen eine fachgerechte Aufstellung voraus und machen mechanische Schutzeinrichtungen zur Pflicht, wo es nötig ist. Entsprechende Schutzmaßnahmen fordern Richtlinien und Arbeitsblätter auch in Bezug auf Hitze und Korrosion. Hinzu kommen wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen und regelmäßige Wartungs- und Prüfarbeiten.

Welche Vorschriften und Richtlinien sind zu beachten?

Neben allgemeinen Bauvorschriften gelten auch Anlagensicherheitsvorschriften, wie das Geräte – und Produktsicherheitsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz. Hinzu kommen zahlreiche Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften. Welche Anforderungen im Einzelnen zu erfüllen sind und wann Anlagenbetreiber eine Genehmigung für den Gastank benötigen, hängt dabei unter anderem von der Region, der Gasart und der Gasmenge ab.

Worauf kommt es bei der Lagerung von Gasflaschen an?

Grundsätzlich ist es wichtig, Gasflaschen vor dem Umkippen, Zusammenstoßen und Umherrollen zu sichern. Die Behälter sollten stehend lagern und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen unterhalb der Erdgleiche bevorratet werden. Wichtig ist zudem eine Kennzeichnung der Behälter sowie das Anlegen eines Gefahrstoffregisters. Im Außenbereich kommt es zudem auf einen Anfahrschutz und wirksame Zutrittseinschränkungen an. Für die Aufstellung im Gebäudeinneren ist hingegen eine Belüftung wichtig.

Gibt es für Gasflaschenbündel Vorschriften und Regeln?

Die Anforderungen an Gasflaschenbündel decken sich im Allgemeinen mit den Anforderungen an Gasflaschen. Batterien lassen sich meist jedoch nicht unter der Erdgleiche aufstellen. Beim Transport mit Kran oder Stapler ist Vorsicht geboten und für die Lagerung im Freien benötigen Anlagenbetreiber einen Anfahrschutz.

Was ist bei der Aufstellung von Gastanks zu beachten?

Wichtig ist hier beispielsweise die fachgerechte Aufstellung. Die Tanks müssen zugänglich, umspült und von Gefahrenquellen sowie Brandlasten entfernt sein. Wichtig sind darüber hinaus mechanische Schutzvorrichtungen, Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zutritt und regelmäßige Überprüfungen. Um auch im Betrieb für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen, müssen Betreiber Gefahren einschätzen, Notfallpläne aufstellen und Mitarbeiter unterweisen.

Sind für die Aufstellung von Gastank Genehmigungen einzuholen?

Genehmigungen für Gastanks sind in der Regel nur dann einzuholen, wenn es um Tanks für mehr als drei Tonnen Gas geht. Je nach Größe, Gasart und Region benötigen Anlagenbetreiber dann Genehmigungen, Freigaben oder Erlaubnisse nach Baurecht (Baugenehmigung), Bundes-Immissionsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Störfall-Verordnung, Wasserhaushaltsgesetz und weiteren lokalen Umweltschutzvorgaben.

Author: Marc Bode

Marc Bode

Marc ist Geschäftsführer bei Gasido. Er arbeitet seit 2009 in der Energiebranche und hat seine Ausbildung bei einem Flüssiggasanbieter gemacht. Seitdem war der Gas-Experte in vielen verschiedenen Funktionen tätig. Gasido.de wurde im Jahr 2017 gegründet und ist seit Anfang 2020 Teil seiner Unternehmungen.